Abstimmungen
Die e-ID: JA zu einem sicheren und notwendigen Schritt in die digitale Zukunft
Am 28. September wird die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz über die elektronische Identität (e-ID) abstimmen. Der Vorstand der FDP Wallis befürwortet dieses Gesetz und empfiehlt ein JA zu diesem modernen, sicheren und vom Staat ausgestellten Instrument.
Im Jahr 2021 war ein erster Entwurf abgelehnt worden, da er privaten Unternehmen die Verantwortung für die Ausstellung der e-ID übertrug. Das neue Gesetz korrigiert diesen Mangel: Künftig wird der Bund diese Aufgabe direkt übernehmen und die technische Infrastruktur betreiben. Die Daten werden in Rechenzentren des Bundes gespeichert, was die Sicherheit und die digitale Souveränität gewährleisteten.
Die e-ID ermöglicht es jeder Person, sich im Alltag einfach und zuverlässig zu identifizieren: ein Bankkonto eröffnen, einen Strafregisterauszug bestellen, das Alter beim Kauf nachweisen, einen Vertrag unterzeichnen oder auf öffentliche Online-Dienste zugreifen. In einem zweiten Schritt können weitere Dokumente wie der Führerschein oder Diplome integriert werden.
Die e-ID richtet sich auch an Unternehmen und stellt eine echte administrative Vereinfachung sowie eine Zeitersparnis dar. Firmen können die Identität ihrer Kunden schneller und sicherer überprüfen, den Papierkram reduzieren und neue digitale Dienstleistungen entwickeln. Verwaltungen wiederum verfügen über ein zuverlässiges Instrument, um mehr Online-Dienste anzubieten, die überall und jederzeit zugänglich sind. Die e-ID trägt somit dazu bei, die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu erhöhen – eine Forderung, die die FDP stets erhoben hat.
Entgegen manchen Befürchtungen wird die e-ID kostenlos und freiwillig sein. Niemand wird gezwungen, sie zu nutzen, und die Leistungen des Staates bleiben weiterhin über die traditionellen Kanäle zugänglich.
Abstimmungsfreiheit zur Reform des Eigenmietwerts und der kantonalen Immobiliensteuer
Am 28. September wird das Schweizer Volk über die Abschaffung des Eigenmietwerts und die mögliche Einführung einer kantonalen Immobiliensteuer auf Zweitwohnungen abstimmen.
Im Vorstand der FDP Wallis hat dieses Thema eine intensive Debatte ausgelöst. Alle sind sich in einem Punkt einig: Der Eigenmietwert ist eine absurde Steuer, da er ein fiktives Einkommen besteuert, das niemand erhält. Doch die Meinungen über die vorliegende Reform gehen auseinander. Ein Teil des Vorstands sieht darin einen gerechten und notwendigen Fortschritt, ein anderer Teil ist der Meinung, dass sie mehr Probleme schafft, als sie löst.
Die FDP Wallis hat daher beschlossen, ihren Mitgliedern und Sympathisanten die Freiheit der Stimmabgabe zu überlassen.
Die Befürworter: Endlich eine steuerliche Ungerechtigkeit beseitigt
Für einen Teil des Vorstands stellt die Vorlage vom 28. September eine längst erwartete und heilsame Reform dar. Der Eigenmietwert wird als zutiefst ungerecht empfunden: Er belastet Rentner, Familien und einkommensschwache Haushalte und widerspricht dem verfassungsmässigen Ziel der Förderung des Wohneigentums.
Das heutige System begünstigt die Verschuldung, da es jene steuerlich belohnt, die ihre Hypotheken behalten, und jene bestraft, die ihre Schulden tilgen. Es gefährdet bescheidene Eigentümer und kommt zu den ohnehin schon hohen Belastungen auf Eigentum (Vermögen, Grundstücke, Grundstücksgewinne, Handänderungssteuern) hinzu.
Die Reform respektiert zudem den Föderalismus, indem sie den Kantonen die Wahl lässt, ob sie eine Steuer auf Zweitwohnungen einführen wollen oder nicht. Im Wallis ermöglicht diese Option, die Einnahmen zu sichern, ohne die Einwohner zu belasten. Eine Ablehnung des Projekts käme einer Zustimmung zu zukünftigen Erhöhungen des Eigenmietwerts gleich, wie sie in anderen Kantonen bereits angekündigt wurden.
Die Gegner: Den Eigenmietwert abschaffen – aber nicht so!
Andere Mitglieder des Vorstands warnen: Die Reform beschränkt sich nicht darauf, den Eigenmietwert abzuschaffen, sie ersetzt eine Steuer durch mehrere andere.
Konkret könnten Eigentümer ihre Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und energetischen Investitionen nicht mehr abziehen. Hinzu käme eine neue Steuer auf Zweitwohnungen. Ergebnis: Für den Staat wäre die Operation neutral, nicht aber für die Bürgerinnen und Bürger.
Dieses System schafft ein als ungerecht empfundenes Ungleichgewicht. Gewinner: diejenigen, die ihre Schulden bereits getilgt haben und nicht mehr in ihr Haus investieren, oft ältere und wohlhabendere Personen. Verlierer: die Jungen, Familien und Erwerbstätigen, die eine erhöhte Belastung während ihrer gesamten Hypothekarzeit tragen müssten.
Über die Gerechtigkeit hinaus weisen die Gegner auch auf wirtschaftliche Risiken hin. Der Abzug der Hypothekarzinsen hat in der Vergangenheit geholfen, Krisen abzufedern, etwa in den 1990er-Jahren in der Schweiz oder 2008 in den USA. Der Abzug der Unterhaltskosten wiederum fördert den Erhalt eines qualitativ guten Immobilienbestands.
Zusammengefasst lautet das Argument der Gegner: Ja, der Eigenmietwert muss verschwinden – aber nicht um diesen Preis.
Position des Vorstands
Die FDP Wallis stellt fest, dass es in Bezug auf diese Reform unterschiedliche Positionen gibt. Die Argumente für die Abschaffung des Eigenmietwerts sind ebenso legitim wie die Befürchtungen in Bezug auf die konkreten Auswirkungen der vorgeschlagenen Reform.
Aus Respekt vor diesen beiden Sichtweisen beschliesst der kantonale Vorstand, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben und jedem die Freiheit der Stimmabgabe zu überlassen.
